Zweck eines jedes Lohnsteuerhilfevereins ist die umfassende Beratung von Arbeitnehmern in deren Steuerangelegenheiten. Die Vereine verstehen sich als Organisationen der Mitglieder zur Selbsthilfe.
Die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine wird durch das Steuerberatungsgesetz geregelt und die Einhaltung der grundlegenden rechtlichen Vorschriften wird durch die zuständigen Oberfinanzdirektionen überwacht. Auch die Lohnsteuerberatungs Union unterliegt dieser strengen Überwachung – damit Sie sich sicher fühlen können.
Unsere Beratungsstelle wird zum 31.12.2025 geschlossen.
Steuererklärungen eingehend bis zum 31.10. werden nach wie vor wie gewohnt für Sie bearbeitet. Melden Sie sich gerne bei Fragen: 0571 3988797