Dienstleistungen
Geld ist Vertrauenssache. Nicht jedem mag man sich mit seinen steuerlichen Fragen anvertrauen. Lohnsteuerberater sind Fachleute im Steuerrecht und behandeln Ihre finanziellen Angelegenheiten mit der erforderlichen Diskretion. Die strengen Zugangs- voraussetzungen zu diesem Beruf und die fortwährende Aufsicht der Behörden garantieren, dass Lohnsteuerhilfe ausschließlich von Personen ausgeübt wird, die in fachlicher und persönlicher Hinsicht hierfür geeignet sind.
Wir beraten unsere Mitglieder bei der Steuergestaltung, fertigen die Einkommensteuererklärung und sonstige Anträge, prüfen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung, legen erforderlichenfalls Rechtsbehelfe ein und führen im Ernstfall auch den Rechtsstreit vor den Finanzgerichten. Im Ergebnis helfen wir Ihnen, ungerechtfertigte Steuerlasten zu vermeiden und Geld zu sparen.
Wir handeln nach dem Grundsatz „Sicher durch Beratung“, denn wir sorgen dafür, dass die Mitglieder unseres Vereins mit ihrem Berater einen Pfad durch das Steuerdickicht finden.
Lohnsteuerberater dürfen – so schreibt es das Steuerberatungsgesetz vor – nur Mitglieder des jeweiligen Vereins beraten. Voraussetzung der Beratung durch einen Lohnsteuer- hilfeverein ist daher, dass der Beratungssuchende Mitglied im eingetragenen Verein wird. Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit vereinbart, kann aber zumeist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahreswechsel gekündigt werden.
Die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein ist kostenlos – jedoch ist von jedem Mitglied ein Jahresbeitrag zu zahlen, der sich nach der Beitragsordnung und Satzung des Vereins richtet. Mit diesem Beitrag ist die Beratungsleistung abgegolten. Weitere Gebühren oder Kosten entstehen nicht. Viele Vereine orientieren sich bei der Bemessung des Beitrags am Einkommen der Mitglieder. Auch in der Lohnsteuerberatungs-Union e.V. richtet sich der Beitrag nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. So zahlen unsere Mitglieder zwar grundsätzlich einen Einheitsbetrag, dieser kann jedoch nach den persönlichen Verhältnissen ermäßigt werden. Ihren persönlichen Beitrag nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Satzung der Lohnsteuerberatungs Union e.V. Lohnsteuerhilfeverein (PDF, 603 KB)